Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (BfE)

Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe besteht aus 15 Mitgliedern einschließlich sachkundiger Bürgerinnen/Bürger sowie vier sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohnern.
 

Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Aufgaben, nach GO NRW, EigVO, Hauptsatzung und Betriebssatzung sowie die vom Rat ausdrücklich übertragenen Aufgaben, insbesondere
  1. Einstellung, Änderung der Eingruppierung, Kündigung von Angestellten des Eigenbetriebes bzw. der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, soweit ihre Stellen dem höheren Dienst zuzuordnen sind. Hiervon unberührt bleibt die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitungen durch den Rat.
  2. Gestaltung von Leistungszielen
  3. Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen und zu Mehrausgaben nach §§ 15, 16 EigVO, soweit nicht die Dienstanweisung für die Betriebsleitung der Betriebsleitung Entscheidungsbefugnisse einräumt.
  4. Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzelfalle einen in der Dienstanweisung für die Betriebsleitung festzulegenden Betrag übersteigt. Ausgenommen sind die Geschäfte der laufenden Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach der GO NRW, der EigVO oder der Hauptsatzung der Zuständigkeit des Rates vorbehalten sind.
  5. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen, wenn sie im Einzelfall einen in der Dienstanweisung für die Betriebsleitung festzulegenden Betrag übersteigen,
  6. Planung überbezirklicher Bauplanungen und Hochbaumaßnahmen sowie der dazugehörigen technischen Anlagen ab 60.000 EUR im Einzelfall.
  7. Grundsatzfragen des Gebäudemanagements,
  8. Entscheidungen des Rates im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister mit der/dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe entscheiden. § 60 Abs. 1 S. 3 und 4 GO NRW gelten entsprechend.

Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
  • Entscheidungen des Rates im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses
  • Bezirkliche Hochbaumaßnahmen und die dazugehörigen technischen Anlagen (Mitteilung der Verwaltung)
  • Festlegung / Änderungen der Wertgrenze bei Verträgen in der Dienstanweisung für die Betriebsleitung
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Mitglieder
Hans Henneke
stellv. Vorsitzender / Sprecher
Fraktionsreferent
Stellvertreter/in
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