Hans Henneke Noch ist es eine „Handlungsempfehlung“, aber eine Dienstanweisung ist bereits angekündigt: Die Stadt Bochum will ihre Mitarbeiter in Zukunft auf die Verwendung „geschlechterumfassender Sprache“ einschwören. Unter anderem werden „geschlechtsneutrale Formulierungen“ eingefordert; als Beispiel wird eine sperrige Partizipialkonstruktion („Teilnehmende“) ins Feld geführt. Insbesondere aber macht sich der Verwaltungsvorstand für die Verwendung des von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnten „Gendersterns“ stark: „Wenn eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht praktikabel ist, hat sich die Stadt Bochum bei den möglichen Sonderzeichen für die Verwendung des Gender-Stern (*) entschieden“ (Grammatikfehler im Original). Noch 2016 stand der Bochumer Verwaltungsvorstand in seinen Regelungen für den Schriftverkehr bei der Stadt Bochum auf dem Standpunkt, dass Schrägstrich-Form und Binnen-I den Lesefluss störten. Von Sternen war damals gar keine Rede.
Die CDU-Fraktion hat zu der neuen Handlungsempfehlung einige Fragen und diese der Verwaltung bei der Ratssitzung am Donnerstag mit auf den Weg gegeben. „Sprache lebt auch von Akzeptanz, und die ist bei der Verwendung des Gendersternchens laut Umfragen bei 90 Prozent der Bevölkerung nicht gegeben. Wir erweisen dem eigentlichen Anliegen einen Bärendienst. Ich halte das für falsch“, hatte CDU-Ratsherr Hans Henneke in seiner Rede im RuhrCongress ausgerufen.
Die CDU will nun wissen, welchen rechtlichen Charakter die Handlungsempfehlung hat und welche Konsequenzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bei Nichtbeachtung zu erwarten haben. Auch fragt sie nach, warum die Grundsätze des eigentlich zuständigen Rates für deutsche Rechtschreibung für geschlechtergerechte Texte nicht berücksichtigt worden sind.
Eine konkrete Nachfrage betrifft die Barrierefreiheit des Gendersterns: „Die Verwaltung führt in dieser Handlungsempfehlung aus, dass aus Sicht des Blinden- und Sehbehindertenverbandes das Gendersternchen als barriereärmstes Sonderzeichen empfohlen wird. Ist diese Aussage so zu verstehen, das der DBSV die Nutzung des Gendersternchens empfiehlt oder ist es nicht vielmehr so, dass aus Sicht des DBSV Gendern durch Sonderzeichen und Typografie ausdrücklich nicht empfohlen wird?“