Der HFA besteht aus 15 Mitgliedern, deren Zuständigkeit in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Hauptsatzung geregelt ist.
Eigene Entscheidungsbefugnisse hat der HFA in folgenden Angelegenheiten:
- Vorgänge von besonderer politischer oder wirtschaftlicher Bedeutung, die der Rat weder sich noch einem Ausschuss ausdrücklich vorbehalten hat und die auch nicht in die ausschließliche Zuständigkeit des Rates fallen
- Vorgänge, die in die Beratungszuständigkeit der Fachausschüsse fallen und nicht vom Rat gem. § 41 GO NRW oder anderer gesetzlicher Vorschriften zu entscheiden sind und bei denen sich der Rat nicht ausdrücklich die Entscheidung vorbehalten hat
- Regelung von Zuständigkeiten im Einzelfall gemäß § 37 Absatz 2 GO NRW
- Kompetenzstreitigkeiten zwischen anderen Ratsausschüssen
- Interkommunale Kooperationen
- Grundsatzfragen des bürgerschaftlichen Engagements
- Grundsatzfragen des kommunalen Krisenmanagements
- Grundsatzfragen zur Inklusion
- Grundstücksgeschäfte ab 500.000 EUR Verkehrswert
- Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigun-gen ab 250.000 Euro bis 750.000 Euro (konsumtiv) und ab 500.000 Euro bis 1.000.000 Euro (investiv) gemäß § 83 bzw. 85 GO NRW
- Grundsatzfragen der Verwaltungsoptimierung, der Personalentwicklung und des elektroni-schen Sitzungsdienstes
- Grundsatzfragen der verwaltungsinternen Digitalisierung, Datenverarbeitung und IT-Sicher-heit
- Dienst- und arbeitsrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, nach Maßgabe der GO NRW und der Hauptsatzung. Soweit solche Entscheidungen Beschäftigte in der bezirklichen Selbstverwaltung betreffen, ist die Bezirksvertretung vorher zu hören.
- Zahl der anzustellenden Nachwuchskräfte
Der HFA ist insbesondere bei folgenden Angelegenheiten beratend tätig:
- Entscheidungen des Rates
- Haushalt der Stadt Bochum einschließlich Haushaltssatzung, Haushaltssicherungskonzept, Eckwertebeschluss und wirkungsorientierter Steuerung
- Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung einschließlich der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
- Grundsätze der Beamtenbewertung
- Strategische Personal- und Organisationsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte
- Gleichstellungsangelegenheiten der Stadt Bochum und nach dem Landesgleichstellungsgesetz
- Organisatorische Veränderungen, die eine Höherbewertung im höheren Dienst oder eine Stellenneuschaffung im höheren Dienst zur Folge haben (Mitteilung der Verwaltung)
- Stellenübertragungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters fallen und Beschäftigte des höheren Dienstes betreffen (Mitteilung der Verwaltung)