Verhältnismäßigkeit der SPD-Bürgersprechstunde von Axel Schäfer MdB und Bezirksbürgermeister Marc Gräf steht in Frage

CDU-Ratsfraktion: städtische Räumlichkeiten stehen nur kommunalen Mandatsträgern zur Verfügung


Roland Mitschke, stellv. FraktionsvorsitzenderRoland Mitschke, stellv. Fraktionsvorsitzender
In der letzten Ratssitzung hat die CDU-Fraktion eine Anfrage gestellt, die sich auf die am 05. Februar stattgefundene gemeinsame Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Axel Schäfer und des SPD-Bezirksbürgermeisters Marc Gräf in der Bezirksverwaltungsstelle Weitmar bezieht. Dazu Roland Mitschke, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender:
„Nach den geltenden Regelungen stehen die städtischen Räumlichkeiten den kommunalen Mandatsträgern, nicht aber für Aktivitäten von Parteien und anderen politischen Mandatsträgern zur Verfügung. Bundestagsabgeordnete verfügen über eigene Mittel für Wahlkreisbüros und Wahlkreisbetreuung, daher erschließt es uns nicht, warum dies gestattet wurde“.

Daher erfragt die CDU-Ratsfraktion bei der Verwaltung die geltenden Regelungen für Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete bei der Nutzung von städtischen Räumen und ob den Volksvertretern anderer Parteien diese ebenfalls angeboten wurde. Roland Mitschke befürchtet hier eine Ungleichbehandlung:
„Uns wurde immer gesagt, dass parteiliche Bürgersprechstunden ohne kommunalen Bezug in städtischen Räumlichkeiten wie bspw. den Fraktionsräumen nicht zulässig sind. Da fragen wir uns natürlich, warum und von wem dem SPD-Bundestagsabgeordneten eine Ausnahme erteilt wurde. Es ist kein Grund erkennbar, der eine ausschließlich kommunale Bedeutung suggeriert“.

Die Frage nach der Notwendigkeit einer gemeinsamen Bürgersprechstunde des Bundestagsabgeordneten und des Bezirksbürgermeisters stellt die CDU ebenfalls in Ihrer Anfrage. „Kommunale und überörtliche Mandatsträger haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Neben dem fehlenden Anlass für eine gemeinsame Sprechstunde stellt sich hier die Frage, inwieweit die Vertraulichkeit garantiert wird, bspw. wenn kommunale Probleme, die auch gegenüber einem Bundestagsabgeordneten nicht öffentlich sind, an den Bezirksbürgermeister herangetragen werden. Diese Fragen sollten dringend von der Verwaltung geklärt werden, da sonst ein politischer Wettbewerbsvorteil entsteht“, so Roland Mitschke abschließend.