Christian Haardt, Fraktionsvorsitzender Die Parkraumbewirtschaftung in Bochum soll neu geregelt werden. Mit einem Antrag zur nächsten Ratssitzung fordert die CDU-Fraktion, Parkbereiche mit Anwohnerparken in Parkraumbewirtschaftungszonen umzuwandeln. Gleichzeitig sollen die Anwohner unter Vorlage des Anwohnerparkausweises kostenfrei in den Bereichen mit einer Parkraumbewirtschaftung parken. Des Weiteren sollen Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit einem Wasserstoffantrieb für eine maximale Parkdauer von einer Stunde von der Parkgebühr befreit werden.
„Mit diesen Regelungen“, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt, „soll das Parken für Anwohner und Besitzer von Fahrzeugen mit Elektro- und Wasserstoffantrieb erleichtert werden. Mit einer Umwandlung von Stellplätzen mit Bewohnerparkvorrechten in Parkraumbewirtschaftungszonen bleiben Anwohnerstellplätze tagsüber nicht frei und können über die Parkraumbewirtschaftung genutzt werden. Unter Vorlage des Anwohnerparkausweises können die Anwohner kostenlos parken.“
Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht nur darauf ausgerichtet, Kfz-Fahrern mit einem Anwohnerparkausweis das Leben zu erleichtern, vielmehr soll der Parksuchverkehr reduziert werden. In vielen Stadtteilen ist die Nachfrage nach Parkraum größer als das eigentliche Angebot. Weniger Parksuchverkehr sorgt für weniger Lärm und Abgasbelastungen für die Anwohner.
Mit dieser neuen Regelung zum Anwohnerparken soll auch die Innenstadt als Wohnstandort eine Aufwertung erhalten. Dazu Roland Mitschke, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender: „Aufgrund der historischen Bebauung in der Innenstadt ist es i.d.R. nicht möglich, private Stellplätze zu schaffen. Es muss auch im städtischen Interesse liegen, nicht nur die Innenstadt aufzuwerten, sondern auch den Anwohnern die Möglichkeit zu geben, in der Nähe ihrer Wohnungen zu parken.“
Andere Städte wie z.B. Dortmund, Oberhausen, Köln oder Aachen haben bereits eine solche Regelung zum Anwohnerparken umgesetzt. Des Weiteren sollen mit diesem Angebot Anreize geschaffen werden, die Zulassungszahlen privater Elektrofahrzeuge oder solcher mit Wasserstoffantrieb zu erhöhen. Damit lassen sich dann verkehrsbedingte Luft- und Lärmbelastungen reduzieren.
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