Christian Haardt, Fraktionsvorsitzender „Gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler des Linden-Dahlhauser Turnvereins 1876/88 e.V. Bochum. In der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie insgesamt 98.548 Euro für den Anbau einer behindertengerechten Umkleide und Toilette sowie eines barrierefreien Zugangs. Ich freue mich sehr, dass der Linden-Dahlhauser Turnverein nun die Möglichkeit hat, eine moderne und bedarfsgerechte Sportstätte anzubieten“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Haardt, „nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot/Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.“
Der Linden-Dahlhauser Turnverein will in Höhe von 140.783 Euro eine behindertengerechte Umkleide und Toilette sowie einen barrierefreien Zugang anbauen. Aus dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie dazu 98.548 Euro. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen des Linden-Dahlhauser Turnvereins mit den Arbeiten beginnen.
Dazu erklärt die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz: „Ich freue mich, dass wir mit den nun erteilten Förderentscheidungen unseren Vereinen tatkräftig unter die Arme greifen können. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Dies ist uns mit diesem Förderprogramm gelungen. Nun können wir den Sanierungsstau deutlich reduzieren. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen.“
Hintergrund:
Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.