Beschluss zum Bochumer Stattstrand rechtmäßig?


Hans Henneke, stellv. FraktionsvorsitzenderHans Henneke, stellv. Fraktionsvorsitzender
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat die CDU-Fraktion das Verfah-ren zum Dringlichkeitsbeschluss und damit zur Einrichtung des Bochumer Stattstrandes hinterfragt.
Für die CDU-Fraktion stellt sich die Frage, warum wurde der Hauptausschuss nicht beteiligt  und ob die Dringlichkeitsentscheidung überhaupt rechtmäßig unterschrieben wurde. Liegt damit überhaupt ein rechtmäßiger Dringlichkeitsbeschluss vor? Dazu stellt sich natürlich die Frage, welche Auswirkungen hätte ein nicht gefasster Beschluss auf die Einrichtung und den Betrieb des Bochumer Stattstrandes?

Nach dem Katalog über die Zuständigkeit der Ausschüsse ist die Bereitstellung über- und au-ßerplanmäßiger Haushaltsmittel ab 100.000 Euro bis 500.000 Euro dem Haupt- und Finanz-ausschuss abschließend übertragen.

Hans Henneke, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender: „Die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses steht zwar auf der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Rates, der allerdings nach der geltenden Beschlusslage keine Entscheidungskompetenz hat und dem Haupt- und Finanzausschuss, der dafür zuständig ist, wurde diese Vorlage nicht zur Entscheidung vorgelegt.“

Ein weiteres Problem aus Sicht der CDU-Fraktion ist, dass der Oberbürgermeister die dringliche Entscheidung zum Bochumer Stattstrand vom 31.07.2020 zusammen mit einem Ratsmitglied getroffen hat, das dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss gar nicht als stimmberechtigtes Mitglied angehört.

Nach der Gemeindeordnung kann eine dringliche Entscheidung eines Ausschusses nur durch den Oberbürgermeister zusammen mit einem stimmberechtigten Mitglied des Ausschusses getroffen werden.

„Wir haben den Oberbürgermeister gebeten“, so Hans Henneke weiter, „unsere Fragen bis Montag, 24. August 2020 zu beantworten, damit wir ausreichend Zeit zur Beratung bis zur Ratssitzung haben.
Gespannt warten wir auch auf die kommunalaufsichtsrechtliche Überprüfung des Dringlich-keitsbeschlusses durch die Bezirksregierung Arnsberg. Aus unserer Sicht hätte der Oberbürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied den Beschluss zum „Stattstrand“ nicht unter-schreiben dürfen, da eine kurzfristige Einberufung des Haupt- und Finanzausschusses möglich gewesen wäre.“