Sondersitzung des Rates Klärung der Grundsatzfrage wäre Wünschenswert


Christian Haardt, FraktionsvorsitzenderChristian Haardt, Fraktionsvorsitzender
Mit Erstaunen hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Haardt, die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der SPD zur Neubesetzung der Ausschüsse in einer Sondersitzung des Rates zur Kenntnis genommen.
 
Eine erneute und dritte Wahl der Ratsmitglieder in die Fachausschüsse in der Ratssitzung am 25.02.2021 hätte ganz einfach dadurch verhindert werden können, dass sich SPD und Grüne auch für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen ausgesprochen hätten.
 
„Mit einem Änderungsantrag“, so Christian Haardt, „hatte die CDU-Fraktion in der letzten Ratssitzung beantragt, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzulegen und somit die Grundsatzfrage zur Ausschussbesetzung zu klären. Es geht hier um die konkrete Frage, ob es sich bei der Besetzung der Ausschüsse um eine echte Wahl handelt und damit um eine freie Ausübung des Mandates der Ratsmitglieder oder um eine reine Abbildung der Ausschüsse nach dem Spiegelbild des Rates. Diese Frage wurde bisher noch von keinem Verwaltungsgericht beurteilt und eine Entscheidung dieser Frage wäre rechtsfortbildend und hätte eine große Bedeutung für alle Räte in denen viele Parteien vertreten sind.“
 
Der CDU-Fraktion ist völlig unverständlich, warum die Koalition hier den „Schwanz“ einzieht und eine gerichtliche Entscheidung in dieser bedeutenden Frage verhindert. Der jetzige Vorschlag der SPD, eine gemeinsame Lösung mit allen Parteien zu finden bedeutet, dass die SPD an der Klärung der Grundsatzfrage kein Interesse hat und damit den Ratsmitgliedern eine echte Wahl nach der Gemeindeordnung nimmt.
 
Christian Haardt: „Es ist schon sehr eigenartig, wenn die SPD nach der Ratssitzung auf die Tränendrüse drückt, weil der Mut fehlte, dass Oberverwaltungsgericht in dieser Frage anzurufen.“

Beigefügt ist ein Foto aus der konstituierenden Ratssitzung.