Großzügige Stundungsregelungen nach dem Kommunalabgabengesetz

 
Christian Haardt, FraktionsvorsitzenderChristian Haardt, Fraktionsvorsitzender
Nach der Sanierung der Kortum- und Huestraße versendet die Verwaltung im Augenblick die Beitragsforderungen an die Grundstückseigentümer. Damit sollen die Anlieger jetzt ihre Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an die Stadt Bochum entrichten. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes sind die Stundungsregelungen für die Beitragspflichtigen erheblich erweitert worden. 
 
„Nach der neuen Regelung kann der geforderte Beitrag in bis zu 20 jährlichen Raten getilgt werden, ohne den bisherigen Nachweis der Stundungsbedürftigkeit zu erbringen“, erläutert CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt. „Im Hauptausschuss haben wir die Verwaltung gefragt, ob sich alle aktuellen Beitragspflichtigen bereits auf die erheblich ausgeweiteten Stundungsregelungen berufen können“, so Christian Haardt weiter. 
 
Fraglich ist für die CDU-Fraktion auch, ob diese neue Stundungsregelung nur für aktuell neu versandte Bescheide gilt oder sich auch ältere Beitragspflichtige auf diese neue Regelung berufen können und ggf. rückwirkend bis zu welchem Zeitpunkt. Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz können für Grundstückseigentümer auch schon einmal in einem fünfstelligen Bereich liegen. Aufgrund der Corona-Pandemie fehlen den Eigentümern teilweise auch Miet- und Pachteinnahmen. Aus diesem Grund würde die CDU-Fraktion eine großzügige Stundungsregelung für alle Beitragspflichtigen befürworten. 
 
Christian Haardt hofft auf eine positive Antwort der Verwaltung: „Die CDU würde sich über eine großzügige Auslegung freuen, denn auch der Zinssatz von bisher 6 % pro Jahr wird an den veränderlichen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst. Im Augenblick beträgt dieser lediglich 1,12 % pro Jahr. Auch dies wäre für alle Betroffenen eine Erleichterung.“