Berechnung der Entwässerungsgebühren: Alle sollen profitieren!

Bei einer evtl. notwendigen Neuberechnung der kalkulatorischen Zinsen in den Abwasser-Gebührenbescheiden fordert die CDU die Stadt auf, alle Bürgerinnen und Bürger profitieren zu lassen und nicht nur diejenigen, die gegen den Gebührenbescheid klagen. Einen entsprechenden Antrag stellt die CDU-Fraktion in der kommenden Ratssitzung im Oktober.

 

In Bochum soll die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Gebührenzahler umgesetzt werden - unabhängig von einer möglicherweise nur von einzelnen erhobenen Klage“, erläutert Roland Mitschke, Stellv. Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Dies soll im Hinblick auf die vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängige Klage bezüglich der Höhe der kalkulatorischen Zinsen in der Berechnung der Entwässerungsgebühren geschehen. „Zudem stellt sich auch die Frage wie abgeschrieben wird, ob vom Wiederbeschaffungswert oder dem Anschaffungswert“, so Roland Mitschke weiter.

 

Obwohl die Zinsen in Deutschland seit vielen Jahren auf einem niedrigen Niveau liegen, werden die sogenannten kalkulatorischen Zinsen für das für die Abwasserbeseitigung gebundene Vermögen für die Finanzierung von Baumaßnahmen zu hoch angesetzt. In Bochum liegt der angenommene Zinssatz für dieses Jahr bei 5,43 Prozent, für 2022 kalkuliert die Stadt mit 5,24 Prozent. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung über die Verwendung in eigener Verantwortung. Die Stadt Bochum schöpft dabei die Obergrenze des Zinssatzes voll aus.