Die CDU-Fraktion hat zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses einen Antrag eingereicht, das Rechtsabbiegegebot in die Brückstraße aufzuheben und damit auch das Geradeausfahren auf den Nordring wieder zu ermöglichen.
Der Antrag enthält zudem die Forderung, den Übergang von der City-Passage zum Bildungs- und Verwaltungszentrum auf der Hans-Böckler-Straße gestalterisch abzusetzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Verkehrsversuch an der Hans-Böckler-Straße soll nach Mitteilung der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität in seiner derzeitigen Form bis Anfang 2020 fortgesetzt werden, da zur Zeit ein externes Ingenieurbüro ein Verkehrskonzept für die Innenstadt erstellt, das auch einen Vorschlag zur zukünftigen Verkehrsführung im Bereich der Hans-Böckler-Straße beinhalten soll.
Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte aber das an der Kreuzung Hans-Böckler-Straße / Brückstraße in Fahrtrichtung Norden eingerichtete Rechtsabbiegegebot in die Brückstraße schnellstmöglich zurückgenommen werden. Eine Auswertung der Verwaltung zeigt deutlich, dass diese Einzelmaßnahme für den Verkehrsversuch nichts gebracht und nur zu einer Mehrbelastung der Brückstraße in der Spitzenzeit geführt hat. Daher hat die CDU zur nächsten Ausschusssitzung den Antrag eingebracht, den vorherigen Zustand wiederherzustellen und auch das Geradeausfahren direkt in Richtung Nordring wieder zu ermöglichen.
„Etwa 40% der Fahrzeuge missachten nach Aussage der Verwaltung das Rechtsabbiegegebot. Es hat also keine signifikante Wirkung bei der Entlastung der Hans-Böckler-Straße. Ganz im Gegenteil, durch die eingerichtete Verkehrsführung hat sich die Verkehrsbelastung in der Spitzenzeit in der Brückstraße fast verdoppelt, was zu einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit führt.“, so Ratsmitglied Dr. Stefan Jox. „Erfahrungsgemäß steigt die Verkehrsbelastung in diesem Bereich, in dem sich auch das Parkhaus Brückstraße befindet, im Dezember während des Weihnachtsgeschäfts noch deutlich an. Daher sollten wir die Anlieger, insbesondere den Einzelhandel, sofort vom zusätzlichem Verkehr aus der kaum wirksamen Regelung des Verkehrsversuchs entlasten“.