CDU-Fraktion kritisiert negative Auswirkung auf das Stadtbild

Die CDU-Fraktion hat in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine umfangreiche Anfrage zu Farbschmierereien im Bochumer Stadtgebiet gestellt. Die Anfrage umfasst die Beurteilung durch die Verwaltung sowie die angebotenen Hilfestellungen für private Immobilieneigentümer zur Beseitigung dieser Sachbeschädigungen. Dazu Roland Mitschke, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender: „Farbschmierereiensind vielfach im Stadtgebiet auf städtischem und privatem Eigentum sichtbar, zum Teil auch mit rechts- und linksextremen politischen Botschaften wie ACAB (Bdtg.: „All Cops are Bastards“). Man kann das eine oder andere Graffiti als Kunst ansehen, aber da wo sie nicht erlaubt sind ist es keine Kunst, sondern Vandalismus und Sachbeschädigung und müssen entfernt werden. Vor allem mit solchen politischen Aussagen“.
 
Roland Mitschke, stellv. Fraktionsvorsitzender
Die CDU fragt daher an, wie die Stadt solche Farbschmierereien beurteilt und welche Hilfestellungen private Immobilieneigentümer für die Entfernung seitens der Stadt bekommen. Weitergehend wird noch gefragt, inwieweit eine gezielte Strafverfolgung seitens der Polizei erfolgt und wie viele Strafverfahren es seit Januar 2018 im Bereich des Farbschmierereien-Vandalismus gegeben hat. Dazu führt Mitschke weiter aus: „Die Stadt Bochum muss bei beschmierten eigenen Immobilien beispielgebend vorangehen. Image-Projekte nützen nichts, wenn man selbst solche Schmierereien zulässt und dadurch Schandflecke entstehen lässt. Dazu gehört auch, dass man verstärkt mit der Polizei kooperiert, um der Sachbeschädigung entgegenzuwirken. Ebenso müssen betroffenen privaten Eigentümern Hilfestellungen angeboten werden, das ist das Mindeste.“
 
Weiterhin wird auch angefragt, inwieweit die Stadtverwaltung in dieser Thematik auch Gespräche mit der Deutschen Bahn sowie Straßen.NRW führt. „Eine Großzahl des durch Farbschmierereien beschädigten Eigentums sind Immobilien bzw. Verbindungswege, für die die Deutsche Bahn oder der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig sind und daher die Kosten tragen müssen. Dazu gehören Bahnhöfe, Bahnbrücken, Lärmschutzwände etc. Auch hier muss die Stadt Bochum vorbildlich sein und ihre Hilfe anbieten. Denn Graffiti, wo sie nicht erlaubt sind, sind und bleiben Vandalismus und Sachbeschädigung “, so Roland Mitschke abschließend.